Hinweise zur Ausbildung

Bitte beherzigen Sie die nachstehenden Empfehlungen und Hinweise. Sie beruhen auf langjähriger Erfahrung!

Wenn sie diese Tipps beachten, werden Sie die Ausbildung bald erfolgreich abschließen.

Wir raten Ihnen

  • Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen drei und sechs Wochen, manchmal dauert es noch länger.
  • Arbeiten Sie regelmäßig mit dem Lehrsystem – Lehrbuch und Themenbogen sind unterrichtsbegleitend aufgebaut, die Testbögen sind prüfungsgerecht.

Sie müssen

  • am theoretischen Unterricht teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten mindestens durchführen.

Wir bitten Sie

  • dem Unterricht aufmerksam zu folgen, weil dadurch Ihr Verständnis der Zusammenhänge in den praktischen Fahrstunden erleichtert wird. Das hilft Fahrstunden sparen.
  • Vereinbaren Sie praktische Fahrstunden nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch pünktlich beginnen können.
  • Informieren Sie uns sofort, wenn Sie z.B. wegen Erkrankung eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten können.
  • Sprechen Sie mit uns, wenn Sie glauben, dass gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen die Ausbildung und den Fahrerlaubniserwerb beeinflussen könnten.
  • Geben Sie uns das Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen umgehend bekannt, damit wir alles Erforderliche in der Ausbildung und bei Behörden veranlassen können.
  • Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn die Behörden Auflagen für Ihre Ausbildung und Prüfung erlassen hat.
  • Nennen Sie uns möglichst früh die Termine, an denen Sie keinesfalls an Prüfungen teilnehmen können.
  • Informieren Sie uns sofort, wenn unvorhergesehene Ereignisse Ihre Ausbildung gefährden könnten.

Sie sollten

  • vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.
  • uns rechtzeitig sagen ob Sie die theoretische und praktische Prüfung getrennt ablegen wollen.

Wir dürfen

  • Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.

Wir müssen

  • über den Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung, auch mit Ihrer Unterschrift, eine Bescheinigung dem Prüfer vorlegen.

Wir sorgen dafür

  • Sie nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern
  • Sie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen.
  • partnerschaftliches Verhalten zu lehren, um so die Vorraussetzungen zu schaffen, dass Sie später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren.