Das Prinzip der Stufenausbildung
Die Fahrausbildung ist in verschiedene Teile gegliedert, die aufeinander aufbauen, und bei denen absolut keine Vorkenntnisse nötig sind.
Man unterscheidet sechs Ausbildungsstufen.
I. Grundstufe
- Überprüfen des Fahrzeugs, Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung
- Erklärung der Kontrolleinrichtungen
- Anfahrübungen, Lenkbewegungen, Bremsen, Schalten
- Mindestmaß an Sicherheit in der Fahrzeugbedienung
II. Aufbaustufe
- Bewegen des Fahrzeugs im einfachen Verkehr, Blicktechnik, Einordnen, Abbiegevorgänge
- die sogenannten "Grundfahraufgaben": rückwärts Fahren, Parken, Wenden
- Trainieren verschiedener Fahrmanöver und Handlungsabläufe
III. Leistungsstufe
- Einbeziehen der Verkehrs- und Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen
- Beurteilung des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer
- Festigung der Fahrzeugbedienung
- Heranführen an schwierige Verkehrssituationen
IV. Stufe der Sonderfahrten (nicht für Klassen L und M)
- Autobahnfahrten
- Überlandfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
V. Reifestufe
- selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern
- Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten (z.B. Grundfahraufgaben)
- sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen
- rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren
- richtiges Reagieren auf Fehlverhalten anderer
- Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss
VI. Prüfungsvorbereitung
- "Belastungsproben", d.h. simulierte Prüfungsfahrten ohne Hilfe vom Fahrlehrer
- Trainieren, bis die Leistungsfähigkeit auch unter Stress und mit Nervosität stabil genug ist
- Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt
Das Prinzip lautet immer: vom Einfachen zum Schweren
Außerdem nimmt die Hilfestellung des Fahrlehrers zum Ende der Ausbildung hin ab.
Jeder sieht, dass hier einiges verlangt wird. Deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden ein Schüler bis zur nötigen Reife braucht. Wenn man aber bedenkt, dass bis zur Fahrprüfung meistens noch nicht einmal 1000 Kilometer zurückgelegt werden, ist natürlich jede einzelne Übungsfahrt sinnvoll.
Erst die Fahrstunden, die man in der Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase nimmt, bringen die nötige Sicherheit zum selbständigen Fahren. Hier kann natürlich auch der Fahrschüler mitentscheiden, wie viel Sicherheit er gerne haben möchte. Die Entscheidung, ob die Ausbildung eines Schülers abgeschlossen ist, muss jedoch der Fahrlehrer treffen (§ 6 Abs. 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung).
Es wird nirgendwo so viel geflunkert wie bei der Antwort auf die Frage: "Na, wie viele Fahrstunden hattest du denn?", weil man wohl meint, sich mit jeder Fahrstunde einen Zacken mehr aus der Krone zu brechen. Großzügig abrunden, heißt oft die Devise. Ist es nicht logisch, dass ein Schüler mit jeder Übungsfahrt auch mehr Erfahrung in die Prüfung und die Probezeit einbringen kann? Warum brüsten sich Führerscheinbesitzer denn mit ihren vielen Hunderttausend Kilometern Fahrerfahrung?
Fahrlehrer müssen ab 1999 Aufzeichnungen zum Ausbildungsstand jedes Fahrschülers machen. Wir haben das bisher sowieso schon gemacht. Man kann sich damit jederzeit über seinen Ausbildungsstand informieren. Wer den Fahrlehrer oder sogar die Fahrschule wechselt (so etwas kommt auch vor), hat Anspruch auf eine Bescheinigung über seine bisherigen Fahrstunden und den Ausbildungsstand.