Führerscheinklassen:

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine in einheitliche Klassen, die nunmehr mit Großbuchstaben und Zahlen bezeichnet werden, wie etwa A, A1, B, BE oder C1E.

Das bedeutet, dass die bisherigen Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5 und die bisherigen Führerscheine (graue und rosa Führerscheine) aussterben.

Auch die alten DDR-Führerscheine mit den Klassen A, B, C, D, E, M und T erhalten zum Teil eine geänderte Bedeutung. Wer noch im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist, darf sie weiterhin benutzen, aber eine neue Fahrerlaubnis wird nur noch als so genannter Karten-Führerschein erteilt.

 

 

uebersicht-der-fuehrerscheinklassen

© 2022 Fahrschule Mörsch