Voraussetzungen:

Ganz grob betrachtet brauchen Sie dafür am Anfang:

  • einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland mit Inlandsaufenthalt,

  • körperliche und geistige Eignung

  • die Fahrschule Mörsch, bei der Sie sich anmelden,

  • bestimmte Bescheinigungen (z.B. Sehtest und Unfallhilfe-Kurs),

  • eine Behörde, bei der Sie Ihren Antrag einreichen.

 

Wohnsitz

Für mindestens 185 Tage im Jahr müssen Sie den "Mittelpunkt Ihrer Lebensführung" in Deutschland haben, um einen deutschen Führerschein beantragen zu können.
Kommen Sie aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des "Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)", wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis frühestens nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland erteilt, aber nur, wenn sie die entsprechende Fahrerlaubnis in einem dieser Länder noch nicht besitzen.
Das Prinzip lautet: Innerhalb der EU und der EWR-Staaten kann immer nur ein Land die Fahrerlaubnis ausstellen. Dafür müssen EU-/EWR-Führerscheine innerhalb dieser Staaten in Zukunft nicht mehr umgeschrieben werden.

Fahrerlaubnisse, die von deutschen Staatsbürgern im Europäischen Ausland erworben werden, werden hier auch nur anerkannt, wenn man sich dazu mindestens 185 Tage zur Lebensführung im Ausland aufgehalten hat.

Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis (aus anderen Ländern als die oben genannten) müssen diese bei den deutschen Behörden hinterlegen, wenn sie die deutsche Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommen (und umgekehrt).

Eignung

In den Antragsformularen zum Führerschein müssen Sie auch Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten (Klassen A.., B.., L, M, S, T). Die Anforderungen an die Gesundheit von Bewerbern der Klassen C... und D... sind noch höher. Hier muss immer eine ärztliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bei bestimmten körperlichen oder seelischen Erkrankungen kann die Behörde Einschränkungen und Auflagen bestimmen, oder den Führerscheinantrag auch ablehnen.

Einige Beispiele dieser "Problemfälle" sind:

  • mangelndes Sehvermögen

  • Störungen des Gleichgewichts

  • Herzrhythmusstörungen

  • Bluthochdruck (ständig über 130 mmHg diastolisch)

  • Herzleistungsschwäche, Herzinfarkt

  • schwere Stoffwechselentgleisungen

  • Krankheiten des Nervensystems

  • Anfallsleiden

  • schwere Nierenerkrankung

  • psychische (geistige) Störungen wie akute organische Psychosen, schwere Psychosyndrome

  • schwere Altersdemenz, Persönlichkeitsveränderungen durch pathologische Alterungsprozesse

  • schwere Intelligenzdefizite/geistige Behinderung

  • Manien und schwere Depressionen

  • Alkoholmissbrauch, -abhängigkeit

  • Drogenkonsum, -abhängigkeit

  • übermäßiger Gebrauch von psychoaktiven Arzneimitteln

  • drastischer Leistungsabfall durch Arzneimittelkonsum

Bei Bewegungsbehinderungen kann eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten auferlegt werden, geeignete Fahrzeugumbauten werden erforderlich.
Im Zweifelsfall kann ein medizinisch/psychologisches Gutachten verlangt werden, um die Eignungsfragen zu klären.

Bescheinigung

Für Ihren Antrag, den Sie bei der Behörde einreichen müssen, brauchen Sie Folgendes:

  • Ein Passbild (35 mm x 45 mm) für den Führerschein

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Eine Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Deutschland

  • Für die Führerscheinklassen mit den Buchstaben A..., B..., L, M, S oder T:
    eine Sehtestbescheinigung, die höchstens zwei Jahre alt sein darf, oder ein augenärztliches Gutachten
    und eine Bescheinigung über eine Ausbildung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen*)

  • Für die Führerscheinklassen mit den Buchstaben C... und D...:
    ärztliches Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung sowie Sehleistung und eine Bescheinigung über eine Ausbildung in Erster Hilfe*

  • Sie müssen Verwaltungsgebühren bezahlen (Größenordnung ca. 75,- DM, je nach Ort) und brauchen darüber eine Quittung. Hier besteht oft die Möglichkeit einer Banküberweisung, aber auch Barzahlung im Amt selbst ist vorgesehen.

  • Sprechen Sie sich unbedingt mit uns ab, damit Sie den richtigen Weg einschlagen. Es gibt in vielen Gemeinden besondere Verfahren zur Abwicklung des Antrags. So muss teilweise noch eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses beigefügt werden.

*) die Bescheinigungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe haben kein "Verfallsdatum". Im Interesse der gegenseitigen Hilfeleistung sollten Sie Ihre Kenntnisse aber unbedingt auffrischen.
Eine abgeschlossene Ausbildung in manchen medizinischen Berufen ersetzt eine solche Bescheinigung.

Behörde

Natürlich wissen wir genau, bei welchem Amt Sie Ihren Führerscheinantrag abgeben müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz am Ort der Fahrschule haben. In einigen Orten nimmt das Einwohnermeldeamt die Anträge entgegen, anderswo ist es das Straßenverkehrsamt. Teilweise können auch die Fahrschulen die Anträge ihrer Kunden gesammelt beim Amt abgeben, das wird je nach Ort unterschiedlich gehandhabt.

Anders verhält es sich, wenn Sie vorhaben, den Führerschein (also die Ausbildung und die Prüfungen) in einer anderen Stadt zu machen als der, in der Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Zum Beispiel, weil Sie eine Ferienfahrschule besuchen wollen. Dann ist das Straßenverkehrsamt Ihres ersten Wohnsitzes (und nicht der Stadt, in der die Fahrschule liegt) zuständig, und dieses Amt muss genehmigen, dass Sie den Ausbildungs- bzw. Prüfungsort wählen dürfen.

 


 

Bei Fragen dazu helfen wir ihnen gerne weiter.

Die Bearbeitungsdauer eines Führerscheinantrags ist sehr unterschiedlich. Im Schnitt sollten Sie etwa 4 bis 6 Wochen für die Antragsbearbeitung einkalkulieren. In dieser Zeit können Sie Ihre Ausbildung natürlich schon sehr weit vorantreiben, so dass Sie beim Eintreffen des Prüfauftrages (das ist sozusagen die "Genehmigung" Ihres Antrags) schon in den Startlöchern für die Prüfungen stehen.

Stellen Sie Ihren Führerscheinantrag also frühzeitig, wenn Sie zu einem bestimmten Termin (wie Geburtstag) auch wirklich Ihre Fahrerlaubnis haben wollen.

© 2022 Fahrschule Mörsch