Sonderfahrten:

Um das Unfallrisiko bei Fahranfängern auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit zu senken, ist die Anzahl der Sonderfahrten erweitert worden. Sie dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

 

 Bundes- oder
Landstraßen
Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 Minuten
Autobahnen
davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder
Dunkelheit
zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens bis zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten
A1, A, B543
A1 auf A,
A (beschr.) auf
A (unbeschr.)
321
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E
311
B auf C,
C auf CE
522
 

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